Ihr Testament kann helfen

In Ihrem Testament können Sie neben Ihren Erben andere Personen oder gemeinnützige Organisationen wie die Lebenshilfe Schweinfurt mit einem Vermächtnis bedenken. Sollten Sie keine Erben haben, ist es natürlich auch möglich, eine gemeinnützige Organisation als Alleinerben einzusetzen.

So können Sie zum Beispiel in Ihrem Testament verfügen, dass die Lebenshilfe Schweinfurt eine bestimmte Geldsumme oder einen Vermögensgegenstand (Schmuckstück, Immobilie, Sammlung, Aktie etc.) aus Ihrem Nachlass als Vermächtnis erhalten soll.

Wir sind uns bewusst, dass Sie uns durch eine testamentarische Verfügung Ihre Hoffnungen und Wünsche mitgeben. Deshalb fühlen wir uns verpflichtet, die uns anvertrauten Mittel ungeachtet ihrer Höhe mit besonderer Sorgfalt zu verwenden. Ihr Vermächtnis lebt in unserer Arbeit fort und hilft Menschen mit Behinderung, ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben zu führen.

Gemeinnützige Organisationen sind von der Erbschaftssteuer befreit. Eine testamentarische Zuwendung an die Lebenshilfe Schweinfurt kommt somit ohne steuerliche Abzüge unserer Arbeit für Menschen mit Behinderung zugute.

Gerne senden wir Ihnen Informationsmaterial zu, das Ihnen die wichtigsten Fragen zum Thema Erbrecht und zur Testamentgestaltung beantwortet. Daneben können wir Ihnen Möglichkeiten vorstellen, wie Sie mit einem Testament die Lebenshilfe Schweinfurt unterstützen können.

 

Kontakt

Lebenshilfe Schweinfurt
Öffentlichkeitsarbeit
Gorch-Fock-Str. 13
97421 Schweinfurt

Tel.: 09721 64645-131
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeitl[at]lh-sw.de