Den Werkstattalltag aktiv mitgestalten

Der Umstand, dass Menschen teilweise in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind und auch bei der Wahrnehmung ihrer Rechte Unterstützung brauchen, heißt nicht, dass sie ihre Mitbestimmungsrechte im Arbeitsalltag nicht wahrnehmen können. Als demokratisches Vertretungsorgan ist hierfür in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen der sogenannte Werkstattrat gesetzlich verankert. In unseren Werkstätten wählen die Mitarbeiter untereinander jeweils einen fünfköpfigen Werkstattrat.

 

Zuständigkeiten

  • Aufstellung und Änderung der Werkstattordnung
  • Verhaltenskodex der Beschäftigten
  • Ausgestaltung der Werkstatt insbesondere in den Aufenthalts- und Gemeinschaftsräumen
  • Planung und Gestaltung von Festen und Feiern
  • Art und Qualität der Verpflegung
  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie der Pausen

Seit dem 01.07.2001 ist die Mitwirkungsverordnung in Kraft. Sie regelt Art und Umfang der Mitwirkungsrechte des Werkstattrates, seine Zusammensetzung und Amtszeit und die Durchführung der Wahlen zum Werkstattrat.

 

Die amtierenden Werkstatträte unserer Werkstätten finden Sie hier: