Frühe Hilfen für entwicklungsverzögerte und behinderte Säuglinge und Kleinkinder

 

Frühförderung warum?

Die ersten Monate und Jahre sind von entscheidender Bedeutung in der Entwicklung eines Kindes, da in diesem Alter die Aufnahme- und Lernbereitschaft am Größten ist. In den interdisziplinären Frühförderstellen der Lebenshilfe Schweinfurt erhalten Kinder von Geburt bis zum Schuleintritt eine Förderung, durch die Fehlentwicklungen aufgehalten, ausgeglichen oder gemindert werden können. Eine individuelle Entwicklungsdiagnostik ist die Grundlage für Beratung und Förderung. Unsere interdisziplinären Fachteams beraten Eltern und arbeiten in der Förderung eng mit ihnen zusammen.

 

Frühförderung für wen?

Das Angebot der Frühförderstellen richtet sich an Kinder, die in ihrer körperlichen, geistigen, sprachlichen, sozialen und seelischen Enzwicklung verzögert oder behindert sind. Dazu gehören beispielsweise Kinder:

  • aus einer komplizierten Schwangerschaft bzw. einer zu frühen Geburt
  • die leicht irritierbar sind und dies durch häufiges Schreien, Fütter- und Schlafstörungen ausdrücken
  • mit einer körperlichen, geistigen oder Mehrfachbehinderung
  • mit auffälliger Bewegungsentwicklung
  • mit Schwierigkeiten beim Hantieren, Malen oder Schneiden
  • mit beeinträchtigten Wahrnehmungsfähigkeiten
  • die nicht, wenig oder undeutlich sprechen, sich nicht angemessen ausdrücken können und Kommunikationsprobleme mit anderen haben
  • die wenig Interesse am Spiel zeigen oder ständig das Gleiche spielen
  • mit körperlicher Unruhe bzw. Konzentrationsproblemen
  • mit seelischen bzw. sozialen Belastungen

 

Frühförderung wie?

Die Frühförderung Ihres Kindes erfolgt mobil zu Hause im vertrauten Umfeld bzw. im Kindergarten oder ambulant in unseren Frühförderstellen als Einzel- oder Gruppenförderung. Unsere erfahrenen interdisziplinären Teams bestehen u. a. aus Heilpädagogen, Ergotherapeuten, Psychologen und Logopäden und arbeiten eng mit Ärzten, Krankengymnasten sowie Kindergärten und Kliniken zusammen. Eltern, die sich Sorgen um die Entwicklung ihres Kindes machen, können ein Beratungsgespräch vereinbaren. Eine Überweisung hierfür ist nicht erforderlich.