Reha- und Arbeitswerk (RAW) der Lebenshilfe Schweinfurt

Lebenshilfe-Kindergärten, -Schulen und -Werkstätten müssen schließen

Bayernweite Maßnahmen vorerst bis 8. Januar 2021

 

Ab dem heutigen Mittwoch, 16.12.2020, müssen die Kindergärten und Schulen der Lebenshilfe Schweinfurt geschlossen bleiben. Die Schließung wird von der bayernweit geltenden Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorgeschrieben, in Thüringen von der Dritten Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2. Die Lebenshilfe Schweinfurt hat keinen Einfluss auf die Schließungen.

Von der Schließung betroffen sind:

  • Integrative Kindertagesstätte „Abenteuerland“ in Meiningen
  • Lebenshilfe-Kindergarten in Schweinfurt
  • Katharinen-Schule in Fuchsstadt
  • Förderzentrum in Schonungen
  • Franziskus-Schule in Schweinfurt

 

Weiter dürfen ab dem heutigen Mittwoch, 16.12.2020, die von der Lebenshilfe Schweinfurt betriebenen Werkstätten und Förderstätten von Mitarbeitern mit Behinderung nicht mehr betreten werden, um dort zu arbeiten. Das Betretungsverbot wird von einer bayernweit geltenden Allgemeinverfügung des bayerischen Gesundheitsministeriums vorgeschrieben. Die Lebenshilfe Schweinfurt hat keinen Einfluss darauf.

Vom Arbeitsverbot für Mitarbeiter mit Behinderung betroffen sind:

  • Werkstatt Augsfeld
  • Werkstatt Hammelburg
  • Werkstatt Hohenroth
  • Werkstatt Nüdlingen
  • Werkstatt Sennfeld
  • Reha- und Arbeitswerk (RAW) Schweinfurt

 

Außenarbeitsplätze dürfen weiter genutzt werden, solange der Mitarbeiter mit Behinderung nicht in einem Wohnheim wohnt und der entsprechende Betrieb den Außenarbeitsplatz derzeit anbieten kann. Bitte setzen Sie sich für weitere Informationen bei Bedarf mit der Werkstatt in Verbindung, in der Ihr Angehöriger oder Betreuter arbeitet.

 

Mitarbeiter mit Behinderung, die über das Lebenshilfe-Projekt „Mensch inklusive“ in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarkts beschäftigt sind, dürfen weiter zur Arbeit gehen, solange sie nicht in einem Wohnheim wohnen und der Betrieb geöffnet ist.

 

Die Kindergärten, Schulen und Werkstätten der Lebenshilfe Schweinfurt sind von den Maßnahmen bis vorerst 8. Januar 2021 betroffen. Die entsprechenden Ministerien werden entscheiden, wie es danach weitergeht.

 

Die betroffenen Einrichtungen der Lebenshilfe Schweinfurt bieten für Kinder, Schüler und Mitarbeiter mit Behinderung eine Notbetreuung an oder werden diese schnellstmöglich einrichten. Die Notbetreuung findet allerdings nicht während der Schulferien oder während der Betriebsurlaube der Werkstätten statt.

 

Unsere Interdisziplinären Frühförderstellen dürfen ihre Therapie-, Förder- und Beratungsangebote derzeit wie gewohnt unter den bekannten Hygieneauflagen aufrechterhalten. Gruppenangebote dürfen derzeit allerdings nicht stattfinden. Gruppenkinder werden, wo möglich, in der Einzelförderung weiter begleitet.