Aktuelles bei der Lebenshilfe Schweinfurt

Mitgliederversammlung lehnt Satzungsänderung erneut ab

Einer grundlegenden Neustrukturierung und der hierfür nötigen Satzungsänderung der Lebenshilfe Schweinfurt hat die Mitgliederversammlung nicht zugestimmt. Dennoch gliedert der gemeinnützige Verein zwei seiner Arbeitsbereiche in gGmbHs aus. Zudem erweitert sich sein Vorstand um ein Mitglied aus den Reihen der sogenannten Selbstvertreter, also um einen Menschen mit Behinderung.

Keine Neustrukturierung, aber ein um Selbstvertreter erweiterter Vorstand

 

Bei der Mitgliederversammlung am vergangenen Donnerstag ist eine vom Vorstand der Lebenshilfe Schweinfurt vorgeschlagene, grundlegende Neustrukturierung des gemeinnützigen Vereins erneut abgelehnt worden. Bereits in der Versammlung im Oktober vergangenen Jahres hatte sich unter den anwesenden Mitgliedern keine Dreiviertelmehrheit für die hierfür nötige Satzungsänderung gefunden. Wie Dr. Horst Golüke, der Vorsitzende der Lebenshilfe Schweinfurt, ausführte, zielte die Neustrukturierung unter anderem darauf ab, das Haftungsrisiko für Vorstandsmitglieder in der derzeitigen Vereinsstruktur zu minimieren. In dieser stehen der Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende in Schadensfällen mit ihrem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe ein. „Die persönliche Haftung des Vorstands, wie sie sich aus dem Vereinsrecht ergibt“, so Golüke in der Werkstatt für behinderte Menschen Sennfeld, „übersteigt ein vertretbares Risiko bei Weitem.“ Immerhin unterstützt die Lebenshilfe Schweinfurt in derzeit etwa 20 Einrichtungen verteilt über vier Landkreise und die Stadt Schweinfurt beinahe 3.000 Menschen mit Behinderung und beschäftigt über 1.000 Mitarbeiter. Auch sei die personelle Führungsspanne und -verantwortung für eine Geschäftsführung in ihrer jetzigen Form kaum noch tragbar.

 

Bereits während der Versammlung im Oktober 2021 hatten die anwesenden Mitglieder der Lebenshilfe Schweinfurt den Vorstand deshalb dazu ermächtigt, für zwei Arbeitsbereiche des Vereins gemeinnützige GmbHs zu gründen. Hierfür ist keine Satzungsänderung notwendig. In einer gGmbH gilt eine Haftungsobergrenze von 25.000 Euro. Wie Golüke informierte, sind die entsprechenden Gesellschaften mittlerweile notariell beglaubigt und im Handelsregister eingetragen. Die Werkstätten und „Mensch inklusive“ firmieren ab Januar 2023 nun unter der „Arbeiten gGmbH“, die Wohnheime und Ambulant Unterstützten Wohnformen zukünftig unter der „Wohnen und Assistenz gGmbH der Lebenshilfe Schweinfurt“.

 

Weiter stimmten die Mitglieder am vergangenen Donnerstag dafür, dass dem Vorstand als ständiger Gast zukünftig auch ein Mitglied der Selbstvertreter aus dem Beirat der Lebenshilfe Schweinfurt angehört. Der Beirat ist ein den Vorstand beratendes Gremium, das unter anderem aus Selbstvertretern, also Menschen mit Behinderung, der Einrichtungen der Lebenshilfe Schweinfurt besteht.

 

Vor den Abstimmungen stellte Golüke der Mitgliederversammlung die Höhepunkte aus dem Vereinsleben der vergangenen knapp zwölf Monate vor: Dazu gehört unter anderem der Baufortschritt beim neuen Wohnheim in der Schweinfurter Jahnstraße. Das Haus bietet 24 Plätze und eine Seniorentagesgruppe. Es soll im Frühjahr 2023 nach nur knapp zweijähriger Bauzeit bezugsfertig sein. Ebenfalls nach nur knapp zwei Jahren Bauzeit soll die sanierte und erweiterte Werkstatt für behinderte Menschen Hammelburg in diesem Jahr ihre Pforten öffnen. Weiter soll noch heuer in Bad Neustadt mit dem Bau einer Werkstatt für 80 Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen begonnen werden.